AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendbarkeit und Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Florian Luckerbauer (im folgenden „Fotograf“) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Diese gelten – sofern keine Änderung durch den Fotografen bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt.

1.2. Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung. Mit Vereinbarung eines Termins erklärt der Kunde die verbindliche Annahme des Vertragsangebotes, welches schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen kann.

1.3. Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.

2. Leistungserbringung, Nutzungsbewilligung

2.1. Der Fotograf kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte ausführen lassen (z.B.: Mitarbeiter, Grafikdesigner, Druckereien, etc.). Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesonders für die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeorts und der angewendeten optisch-technisch (fotografischen) Mittel.

2.2. Der angewandte fotografische Stil liegt in der künstlerischen Gestaltung des Fotografen. Der Vertragspartner erklärt sich mit dem künstlerischen Stil einverstanden und akzeptiert, dass keinerlei Wunschaufnahmen garantiert werden können. Es entstehen Fotoaufnahmen, die dem Stil des Fotografen entsprechen.

2.3. Der Fotograf wählt die Bilder aus, welche er dem Auftraggeber nach Abschluss der Bearbeitung zur Verfügung stellt. Der Fotograf behält das Recht vor, seine Fotos nach seinem Gefühl zu bearbeiten.

2.4. Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.

2.5. Sofern vereinbart, verpflichtet sich der Fotograf das bearbeitete digitale Bildmaterial (JPG-Dateien) dem Auftraggeber digital zu übergeben. Eine Haftung für den Versand wird ausgeschlossen. Für alle Fotoprodukte werden ausschließlich Aufnahmen des Fotografen verwendet.

2.6. Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Kennzeichnung/Namensnennung nach Punkt 3.2. erfolgt.

3. Urheberrechtliche Bestimmungen

3.1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen. Im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Der Vertragspartner erwirbt an den Bildern die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet. Eigentumsrechte für die kommerzielle Nutzung oder für Werbezwecke werden nicht übertragen. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung, nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.

3.2. Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk deutlich und gut lesbar (sichtbar), unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt in zwei Varianten (welche benutzt wird kann frei entschieden werden):

  • Foto: © Flotoanker Photography Luckerbauer
  • Foto: © Flotoanker – Foto Florian Luckerbauer

3.3. Jede Veränderung der Bilder bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Unter Veränderung fallen auch farbliche Änderung (z.B.: auch das Anwenden eines Instagram Filters).

4. Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken des Fotografen

4.1. Der Fotograf ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung vorliegt – berechtigt, von ihm hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung seiner Tätigkeit zu verwenden (z.B.: eigene Homepage, Social Media Accounts, fachliche Wettbewerbe, diverse Drucksorten etc.) Der Vertragspartner gibt seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB.

4.2. Vertragspartner, die im Interesse der Öffentlichkeit stehen, oder aus sonstigen Gründen die Verwendung des Fotomaterials durch den Fotografen ablehnen, müssen schriftliche Vereinbarungen getroffen werden und eine Sperrung des Bildmaterials gesondert vereinbart werden.

5. Pflichten des Vertragspartners

5.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, erforderlichenfalls an der Auftragserfüllung mitzuwirken und den Fotografen nach seinen Kräften zu unterstützen. Der Vertragspartner hat für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter hinsichtlich abgebildeter Gegenstände (z.B.: Werke der Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen etc.) und die Einholung der Zustimmung zur Abbildung von Personen (z.B.: Modelle und Gäste) zu sorgen. Der Fotograf gewährleistet die Zustimmung von Berechtigten, insbesondere von Modellen, nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke.

5.2. Es liegt in der Verantwortung des Vertragspartners, die Genehmigung für Fotoaufnahmen durch den Fotografen von dem Aufnahmeort (Kirche, Veranstaltungsort etc.) einzuholen.

6. Haftung

6.1. Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Das gilt auch für Schäden, die aus einer Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. Für Schäden aufgrund technischer Gebrechen kann keine Haftung übernommen werden.

6.2. Für Mängel, Schäden oder nur teilweise ausgeführte Arbeiten, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.

6.3. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit größter Sorgfalt und Verlässlichkeit. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B.: plötzliche Erkrankung, Todesfall im engsten Kreis etc. oder aufgrund höherer Gewalt z.B.: Verkehrsunfall, Naturkatastrophen etc. der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Der Fotograf ist natürlich bemüht, den Auftraggeber in solchen Situationen umgehend zu informieren. Sollte es kurzfristig aufgrund oben angeführter Gründe zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit gewünscht) dem Kunden Kontakte zu einem Ersatzfotografen zur Verfügung zu stellen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt und vom Kunden gebucht werden muss. Ein Anspruch auf einen Ersatz besteht nicht. Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen, Fotodesigner etc.) entstehen, wird nicht gehaftet.

6.4. Bei Aufträgen die die Aushändigung digitaler Dateien inkludieren, ist die anschließende Aufbewahrung des digitalen Negativs (RAW-Datei) nicht Teil des Auftrags. Digitale Dateien (RAW sowie JPG) werden ohne Gewähr aufbewahrt. Jedoch obliegt nach der Übergabe der digitalen Dateien (JPG-Dateien) die Sorge der Aufbewahrung und Schutz vor Verlust, Beschädigung, Diebstahl oder Feuer- und Wasserschäden, dem Auftraggeber.

6.5. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von hergestellten Aufnahmen (digitale Bilddateien) haftet der Fotograf – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt. Für Dritte (Labors etc.) haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu. Der Fotograf haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für Folge- und immaterielle Schäden. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

7. Honorar

7.1 Es gilt das vereinbarte Honorar zuzüglich aller Nebenkosten. Nebenkosten sind: Reisekosten, Gebühren, Eintritt und Auslagen etc.

7.2. Bei Stornierung für eine Hochzeit fallen ab 6 Monaten vor Buchungstermin eine Stornogebühr von 20% an. Ab 3 Monaten vor dem Buchungstermin fällt eine Stornogebühr von 30%, ab 1 Monat vor dem Termin 50%. Es gilt, wie in Punkt 1.2. ein Auftrag mit Vereinbarung eines Termins als verbindlich angenommen. Dies kann schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen.

7.3. Für alle anderen Shootings gilt: Termine können bis 7 Tage vor Beginn der Dienstleistung, umgebucht oder storniert werden. Sollte ein Termin nach dieser Frist umgebucht, oder storniert werden, behält sich der Fotograf vor die vereinbarte Dienstleistung zum vollen Honorar zu verrechnen. Wird ein Termin versäumt und somit ohne Ankündigung nicht wahrgenommen, wird das volle Honorar verrechnet.

7.4. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Überweisungsfall gilt die Zahlung erst mit Verständigung des Fotografen vom Zahlungseingang als erfolgt. 7.5. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist der Fotograf – unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche – berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen.

8. Datenschutz

8.1. Der Fotograf ermittelt, speichert und verarbeitet die vom Vertragspartner bekanntgegebenen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Daten für Zahlungen, Telefonnummer etc.) sowie die mit der Geschäftsbeziehung zusammenhängenden Daten (wie z.B.: Bestelldatum, Daten zu bestellten bzw. gelieferten Produkten oder Dienstleistungen etc.) unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes i.d.g.F. für Zwecke der Vertragserfüllung. Zur Verwendung der Daten zu Werbezwecken werden die Daten nach vollständiger Abwicklung des Vertrages und vollständiger Kaufpreiszahlung für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Bei erteilter Einwilligung werden die Daten zu Werbezwecken gespeichert. Der Vertragspartner kann eine erteilte Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten jederzeit widerrufen.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Es gilt das österreichische Recht. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtsstand herangezogen.

9.2. Die Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

Diese AGB sind ab sofort und bis auf Widerruf gültig.

Text bzw. Bilder nicht auswählbar

© Flotoanker - Foto Florian Luckerbauer

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